1. Allgemeines, Geltungsrecht

(1) Vertragspartner ist die Firma emerge – Magazin UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: „emerge“).
(2) Für Geschäftsbeziehungen zwischen emerge und dem Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, emerge stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) emerge hat einseitig das Recht die AGB zu verändern. Mit Erscheinen dieser AGB verlieren alle früheren AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Die jeweils gültigen AGB können im Internet unter www.emerge-mag.com/workshop-agb eingesehen werden.

2. Leistungen

(1) Die von emerge angebotenen Workshops und Seminare sind Lehrveranstaltungen von emerge (im Folgenden: „Veranstaltungen“).
(2) Die Veranstaltungsankündigungen auf der Internetseite www.emerge-mag.com, in Anzeigen, auf Flyern und in Newslettern von emerge enthalten eine Beschreibung der wesentlichen Inhalte der jeweiligen Veranstaltung.
(3) Bei der Durchführung der Veranstaltungen von emerge wird individuell auf die Teilnehmerbedürfnisse eingegangen. Deshalb kann je nach Kursbesetzung und Interesse der Teilnehmer von den angekündigten Inhalten abgewichen werden.
(4) Die jeweiligen Veranstaltungsankündigungen geben auch Auskunft darüber, welches Vorwissen der Teilnehmer erforderlich ist.
(5) emerge hat das Recht einen anderen Dozenten oder Assistenten als den/die in der Vorankündigung genannten für die Veranstaltung einzusetzen. Dies wird jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen geschehen und bezieht sich lediglich auf regelmäßig stattfindende Kurse wie Bildbearbeitung oder Reportagefotografie für Einsteiger.

3. Vertragsschluss

Die Anmeldung zum Workshop erfolgt direkt über unseren Online-Shop. Auf der jeweiligen Workshop-Seite kann sich der Kunde über den Button „Jetzt anmelden“ zum Workshop anmelden. Der Workshop wird dann in den Warenkorb gelegt und der Kunde wird auf die Warenkorbseite weitergeleitet. Dort kann er noch mal alles überprüfen bevor er im nächsten Schritt zur Kasse geht und den Workshop verbindlich bucht. Hiermit akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erklärt ein verbindliches Angebot. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt durch den Zugang der von emerge erklärten Annahmeerklärung (Anmeldebestätigung) zustande.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ankündigung. Die Anmeldung verpflichtet unabhängig von der Teilnahme zur Zahlung des ausgewiesenen Entgelts.
(2) Zahlung erfolgt in der Regel per Überweisung (Vorkasse) oder über den Zahlungsdienstleister PayPal. Die Internetseite von PayPal, www.paypal.com, ist hierzu in den Buchungsprozess auf der Internetseite  www.emerge-mag.com integriert. Über die Internetseite www.paypal.com ist auch eine Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift möglich.
(3) Die Bezahlung des Veranstaltungsentgelts muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Bankkonto von emerge gutgeschrieben sein, oder 14 Tage nach Übersendung des Anmeldeformulars.
(4) Bei nicht fristgerechtem Eingang des Veranstaltungsentgelts verfällt der Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung ohne gesonderte Benachrichtigung. In Ausnahmefällen oder bei kurzfristiger Anmeldung ist Barzahlung am Tag der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn möglich. Dies bedarf einer besonderen Vereinbarung mit emerge.

5. Rücktritt durch den Kunden

(1) emerge gewährt dem Kunden das Recht, zu den Bedingungen der nachfolgenden Absätze ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Der Rücktritt muss vom Kunden gegenüber emerge schriftlich entweder per Brief oder E-Mail erklärt werden.
(3) Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten ohne, dass Kosten für ihn entstehen. Bereits gezahlte Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet.
(4) Bei einem Zugang der Rücktrittserklärung bei emerge innerhalb von 29 bis 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet emerge Stornokosten in Höhe von 25% des zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Veranstaltungsentgelts. Geht die Rücktrittserklärung später zu, wird das volle, zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Veranstaltungsentgelt, unabhängig von der Teilnahme, fällig.
(5) Bereits entstandene Auslagen (z.B. Anreise- und Übernachtungskosten, Materialkosten) werden nicht erstattet.
(6) emerge gewährt dem Kunden nach Absprache das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Ersatzteilnehmer sollte über die entsprechenden Vorraussetzungen/Vorkenntnisse verfügen.

6. Rücktritt und Kündigung durch emerge

(1) emerge darf eine Veranstaltung absagen,
a) wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder
b) wenn der Dozent/Leiter der Veranstaltung ausfällt und kein passender Ersatz gefunden werden kann, oder
c) in Fällen höherer Gewalt, oder
d) wenn eine oder mehrere Ereignisse auftreten, die den Ablauf der Veranstaltung teilweise oder komplett unmöglich machen.
(2) Entfällt die Veranstaltung, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bereits gezahltes Veranstaltungsentgelt wird unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet.
(3) Bereits entstandene Auslagen (z.B. Anreise- und Übernachtungskosten, Materialkosten) werden nicht erstattet. emerge empfiehlt Anreisen und Übernachtungen mit einer kurzfristigen Stornierungsmöglichkeit zu buchen.
(4) emerge kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht nur dann vor, wenn der Kunde gegenüber dem Veranstaltungsleiter oder anderen Kunden ein besonders gravierendes Fehlverhalten an den Tag legt.

7. Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigten Schulungsunterlagen, Bilder, Filme, Multimediawerke oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke darf der Kunde nur im Rahmen der Veranstaltung nutzen. Insbesondere die nachträgliche Vervielfältigung, das Herstellen von Kopien und von Veröffentlichungen jeder Art ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von emerge und des jeweiligen Rechteinhabers nicht zulässig. Das Nutzungsrecht an den Unterlagen besteht lediglich für den persönlichen Gebrauch und für weitere persönliche Studienzwecke. Jede darüber hinaus gehende, insbesondere gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
(2) Werden im Rahmen der Veranstaltung von den Teilnehmern eigene Bilder erstellt, so sind insbesondere das Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen. Für den Erwerb von Nutzungsrechten ist im Einzelfall mit dem Künstler, dem Veranstaltungsleiter, dem Modell, dem Urheberrechtsinhaber oder sonstigen Rechteinhabern eine gesonderte Absprache zu treffen. Es besteht kein Anspruch auf die Einräumung von Nutzungsrechten, die über die Nutzung im Rahmen der Veranstaltung hinausgeht.

8. Haftung

(1) Die Teilnahme am Workshop findet auf eigene Gefahr statt, die Kursleiter haften nicht für Schäden und Unfälle aller Art. Bei einer eingeschränkten Möglichkeit zur Fotografie aufgrund von anhaltendem Schlechtwetter oder höherer Gewalt erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
(2) Eine Garantie für die Richtigkeit von Aussagen oder Informationen, die im Rahmen der Veranstaltungen vermittelt werden, wird nicht übernommen.

9. Verschiedenes

(1) Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. emerge ist berechtigt, nichtige Bestimmungen, soweit rechtlich möglich, durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen.
(2) Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin als Geschäftssitz von emerge – Plattform für jungen Fotojournalismus UG (haftungsbeschränkt), außer in Fällen, in denen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

Stand: April 2023

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